Der Name bedeutet MUNDSCHENK.
Der Mundschenk, lat. pincerna oder buticularius (siehe auch Keller, lat.: cellarius) war im Mittelalter ein Hofbediensteter, der für die Versorgung mit Getränken – vor allem mit Wein – zuständig war, seit karolingischer Zeit auch für die Verwaltung der königlichen Weingärten. An größeren Fürstenhöfen entwickelte sich die Funktion des Mundschenks zum Hofamt, das als Ehrenamt oft in einer hochrangigen Adelsfamilie erblich wurde, faktisch meist aber von einem Stellvertreter ausgeübt wurde.
Erste Erwähnungen des Mundschenkenamtes finden sich bereits in der Bibel in der Genesis, in welcher der Mundschenk des Pharao erwähnt wird, sowie auch im Bibelbuch Nehemia (1. Buch Mose, Kapitel 40, Bibelbuch Nehemia, Kapitel 2). Nehemia selbst war Mundschenk des persischen Königs Artaxerxes Longimanus, des Sohnes von Xerxes I. in Susa.
Das Mundschenkenamt war ein Amt mit einer sehr hohen Verantwortung, aber auch Vertrauensstellung. Ähnlich dem bereits in der Antike bekannten Amt des Vorkosters vertraute der Herrscher dem Mundschenken seine Gesundheit und sein Wohlergehen an. Des weiteren hat der Mundschenk direkten Zugang zum König, wenn dieser in guter Stimmung und für Gefälligkeiten zugänglich war. Diese Vertrauensstellung führte zu dem hohen Ansehen des Amtes bis ins Hochmittelalter.
Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gehörte das Amt des Mundschenks zu den vier Erzämtern, die mit der weltlichen Kurfürstenwürde verbunden waren. So war der König von Böhmen der Erzmundschenk des römisch-deutschen Kaisers. All dies waren aber reine Ehrentitel. Die mit den Ämtern verbundenen, tatsächlichen Aufgaben nahmen stellvertretend für die Kurfürsten die Inhaber der sogenannten Reichserbämter wahr. Der Reichserbschenk (pincerna imperii) war beispielsweise bei den Feierlichkeiten zur Krönung des römisch-deutschen Kaisers in Frankfurt am Main unter anderem dafür zuständig, dass kostenlos Wein ans Volk ausgeschenkt wurde.
Eine moderne Form des Mundschenks ist der Sommelier.